Hier finden Sie Informationen, die nach dem A/O-Abschluss an der BHT für Sie wichtig oder interessant sein können. Besuchen Sie doch immer mal wieder unsere Seite oder sogar unsere Schule, auch wenn Sie nun im Berufsleben stehen. Es gibt immer etwas Neues!

Absolventen des Studienganges Augenoptik/Optometrie können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung gemäß §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung beantragen, wenn die Lehrveranstaltung Berufs-/Arbeitspädagogik als Teil der Wahlpflichtmodule WP06 oder WP07 erfolgreich absolviert wurde. Nach dieser Befreiung sind sie in einem Augenoptik-Betrieb ohne eine weitere Prüfung zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt. Die Anerkennung wird u.a. von den Handwerkskammern Berlin und Brandenburg erteilt.

Absolvent/innen finden hier weiterführende wichtige Hinweise und das entsprechende Antragsformular