Leistungen, die an anderen Hochschulen oder im Ausland erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn sie mit einem Modul des Studiengangs übereinstimmen.

Es ist ein schriftlicher Antrag nötig, dem Zeugnisse und Modulbeschreibungen der anderen Hochschule beizufügen sind.

Geprüft wird die Übereinstimmung von Umfang (ECTS) und Inhalt (Modulbeschreibung).

Studienleistungen aus einem Vorstudium an der BHT werden automatisch ohne Antrag angerechnet, sofern dies möglich ist.

Auskunft erteilen die Anrechnungsbeauftragten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Studienverwaltung zur Anrechunung von Studienleistungen auf den Hauptseiten der BHT.

Informationen zur Anrechnung von Leistungen während eines Studiums im Ausland erhalten Sie auf den Seiten des Auslandsamts.