Anerkennung von an Hochschulen erbrachten Leistungen:

Sie können das Studium aufnehmen, ohne bereits Leistungen erbracht zu haben - ein Vorpraktikum wird nicht verlangt.

Sollten Sie Vorleistungen an anderen Hochschulen, auch in anderen Studiengängen, erbracht haben, ist eine Anerkennung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Vorleistungen müssen entweder an Hochschulen erbracht worden sein oder erfordern sehr spezielle Nachweise.
  • Die Inhalte müssen den Inhalten eines Fachs des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen entsprechen.
  • Der zeitliche Umfang (ECTS-Credits oder Semesterwochenstunden) muss übereinstimmen.
  • Der Antrag auf Anerkennung kann erst gestellt werden, wenn Sie eingeschrieben sind.

Haben Sie (z. B. durch ein früheres Studium) bereits Vorleistungen erbracht, so können Sie sich diese ggf. anerkennen lassen. Die Anerkennung geschieht durch einen Antrag an die Studienverwaltung. Diesen Antrag können Sie allerdings erst stellen, wenn Sie für das Studium immatrikuliert sind.

Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie auch auf der Webseite des Studiengangsleiters.

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Hinweise und Formulare

Details zur Antragstellung erfahren Sie nach der Einschreibung. Dieser kurze Überblick dient nur einer ersten Information. Verbindlich sind die entsprechenden Ordnungen der Berliner Hochschule für Technik.

Detaillierte Informationen sowie Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf den Hauptseiten der Berliner Hochschule für Technik (BHT).