Bewerbung
- Bewerbung in einem Ausbildungsbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit ergänzender Bildungsvereinbarung (Fragen hierzu beantworet gerne der FGL (siehe unter Beratung)
- Anmeldung der/des Auszubildenden/Studierenden durch den Ausbildungsbetrieb beim Oberstufenzentrum Peter-Lenné-Schule bis zum 01. August.
(spätere Anmeldung nur nach Absprache mit dem Oberstufenzentrum)
Hinweis: Die Anmeldung durch den/die Bewerber/-in selbst ist nicht möglich; man kann sich auch nicht bei der BHT anmelden, da das Aufnahmeverfahren ausschließlich vom Oberstufenzentrum Peter-Lenné-Schule durchgeführt wird.
Ausführlich
Interessenten bewerben sich bitte direkt in einem Ausbildungsbetrieb in Berlin oder Brandenburg.
Liste aller Ausbildungsbetriebe
http://www.landschaftsgaertner.com/azubi-jobboerse.aspx
http://www.augala.de/ausbildungs--und-praktikumsboerse.aspx
Viele Betriebe bilden bereits im dualen Studiengang aus:
Liste der kooperierenden Unternehmen
Achtung: Eine direkte Bewerbung an der BHT ist nicht möglich.
Vertragsgestaltung
Zur Ausbildung eines Studierenden im Dualen Studiengang sind von betrieblicher Seite abzuschließen:
- Kooperationsvertrag mit der Hochschule
- Berufsausbildungsvertrag mit dem/der Bewerber/-in nach §§ 10,11 BBiG,
der unter Punkt J – sonstige Vereinbarung – den Vermerk enthält:
„Vertrag im Rahmen eines Dualen Studienganges mit ergänzender Bildungsvereinbarung“ - Bildungsvereinbarung, die in Umsetzung des § 2 Abs.3 der Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule dem/der Auszubildenden eine Weiterbeschäftigung mit Durchführung der betrieblichen Studienabschnitte nach der Abschlussprüfung garantiert
Zum Abschluss der Bildungsvereinbarung bestehen zwei Möglichkeiten:
- Bildungsvereinbarung – Anstellungsvertrag; in diesem Fall würde der/die Studierende als Angestellte/-r zur vollen Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr beschäftigt;
- Bildungsvereinbarung – Arbeitsvertrag; in diesem Falle würde der/die Studierende stundenbezogen in LGr 4.2.b) teilzeitbeschäftigt.
Für die Hochschulphase ist mit betrieblichen Arbeitsanteilen im Umfang von 25 bis 40% der regulären Arbeitszeit zu rechnen.