Das duale Studium kann nur begonnen werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber die Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben hat. Das heißt, bereits im ersten Studienabschnitt, der die Berufsausbildung zum/zur Landschaftsgärtner/-rin umfasst, muss diese Bedingung erfüllt sein.
Wurde der erste Studienabschnitt erfolgreich absolviert, kann man sich für den zweiten Studienabschnitt an der BHT in das 4. Fachsemester immatrikulieren.
Zu beachten ist, dass nur Bewerber/-innen an der BHT immatrikuliert werden, die im Kooperationsmodell mit der Peter-Lenné-Schule sowohl die Berufsschul- als auch die Berufsabschlussprüfung als Gärtner/-in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau erfolgreich absolviert haben.