Anerkennung von Studienleistungen
Leistungen, die an anderen Hochschulen oder im Ausland erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn sie mit einem Modul des Studiengangs vom Umfang und Inhalt her übereinstimmen.
Es ist ein schriftlicher Antrag an die Studienverwaltung des FB1 zu stellen, dem Zeugnisse und Modulbeschreibungen der anderen Hochschule beizufügen sind.
Geprüft wird die Übereinstimmung von Umfang (SWS und ECTS) und Inhalt (Modulbeschreibung).
Studienleistungen aus einem Vorstudium an der BHT werden automatisch ohne Antrag angerechnet, sofern dies möglich ist.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Studienverwaltung zur Anrechunung von Studienleistungen auf den Hauptseiten der BHT.
Informationen zur Anrechnung von Leistungen während eines Studiums im Ausland erhalten Sie auf den Seiten des Auslandsamts.
Für weitere Fragen finden Sie hier eine Sammlung wichtiger Dokumente und allgemeiner Informationen.