Die Abschlussarbeit

Um Ihr Bachelorstudium als Wirtschaftsingenieur/-in erfolgreich abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussarbeit schreiben und präsentieren. Informationen über die Kriterien zur Zulassung und den vorgesehenen Ablauf finden Sie hier.

 

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit ist der erfolgreiche Bestehen aller anderen Module Ihres Studiengangs. Die Hochschule kann in Ausnahmefällen eine Zulassung ohne vollständigen Abschluss aller Module gewähren.

Eine Ausnahme bei der Zulassung kommt nur in Frage, wenn alle nach der Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module der Semester 1 bis 3 (mit Ausnahme des Studium Generale) abgeschlossen sind und maximal 35 Credit Points zum Abschluss des Studiums fehlen.

Außerdem muss möglich sein, dass das Studium innerhalb des nächsten Semesters nach der Antragstellung abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass nur Module noch offen sein dürfen, die im Semester der Abschlussarbeit auch angeboten werden, sodass Sie diese belegen und abschließen können. Erst nachdem alle Module erfolgreich bestanden sind, kann das Studium abgeschlossen werden.

 

Zeitrahmen

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn gestellt werden. Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung im 7. Semester ablegen wollten, müssten Sie den Antrag dementsprechend in der Vorlesungszeit des 6. Semesters stellen.

Nach Plan soll mit der Abschlussarbeit zum Anfang des Semesters begonnen werden. Mit ausreichender Begründung kann ein Antrag auf einen späteren Starttermin gestellt werden. Dies ist dere Fall, wenn zum Beispiel notwendige Studienleistungen erst im 2. Prüfungszeitraum erbracht werden oder das Unternehmen, bei dem die Arbeit geschrieben werden soll, um einen verzögerten Bearbeitungsbeginn gebeten hat.

 

Antragstellung

Der Antrag auf Zulassung muss an die Studienverwaltung gestellt werden. Den Antrag und die benötigten Anlagen finden Sie hier. Anlagen 1 und 2 sind unbedingt mit einzureichen. In Anlage 2 soll die antragstellende Person ihr Thema und eine/n Betreuer/in festlegen. Die zur Betreuung ausgewählte Lehrkraft muss dieser Auswahl zustimmen und ist dann Teil der Prüfungskommission.

 

Wenn der Antrag den Bedingungen entspricht, erhält die antragstellende Person ein Zulassungsschreiben. Bei Erhalt dieses Schreibens kann sie dann entscheiden werden, ob sie das Thema in der genehmigten Form bearbeiten möchte. Sollten Änderungswünsche am Thema der Abschlussarbeit bestehen, müssen diese unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Abschlussprüfung

Sobald das Thema der Abschlussarbeit genehmigt wurde, beginnt die Bearbeitungszeit. Sollte es durch Krankheit oder andere Gründe zu einer Verzögerung kommen, die das Einhalten des Abgabetermins gefährdet, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt

 

Wenn die Arbeit fristgerecht abgegeben wurde, beginnen die Gutachter mit der Bewertung. Die Arbeit muss eine Bewertung von mindestens 4,0 erhalten um die Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung zu ermöglichen.

 

Sollte die Bewertung schlechter als 4,0 ausfallen oder die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben sein, gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden. Nach einmaligem Nicht- Bestehen gibt es die Möglichkeit einen zweiten Versuch anzutreten. Wenn auch dieser zweite Versuch nicht bestanden wird, gilt der gesamte Studiengang als endgültig nicht bestanden

 

Die mündliche Abschlussprüfung ist das letzte Hindernis auf dem Weg zum Bachelortitel. In der Benotung der Abschlussprüfung wird die Bachelorarbeit mit 12 Credits und die mündliche Prüfung mit 3 Credits gewertet. Insgesamt wird die Abschlussprüfung gewertet als wäre sie 20 Credits wert.