Praxisphase

Im 6. Semester beginnt die Vorbereitung der Praxisphase. Alles was Sie dazu wissen müssen finden Sie hier.

 

Ansprechpartner/-in bei Fragen zum Praktikum ist der/die Praktikumsbeuftragte. Vor dem Praktikum müssen Sie einen Betreuer/ eine Betreuerin finden, der sich während der Praxisphase um Ihre Fragen kümmern wird.

Eine Anrechnung einer Werkstudententätigkeit ist möglich. Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

 

Zeitlicher Rahmen

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen /Maschinenbau beinhaltet eine Praxisphase. Es wird empfohlen diese im 7. Semester zum Abschluss des Studiums durchzuführen.

Über mindestens 12 Wochen soll innerhalb eines Betriebes eine praktische Tätigkeit mit Bezug zu den Inhalten des Studienganges durchgeführt werden.

Vertraglich soll diese Tätigkeit bereits im 6. Semester geregelt sein.

Die Praxisphase kann auch vor dem 7. Fachsemester durchgeführt werden. Vorraussetzung ist aber das erreichen von mindestens 80 Credit Points.

 

Art der Tätigkeit

Es ist ratsam die Durchführung Ihres Praktikums frühzeitig mit der Berliner Hochschule für Technik abzustimmen, denn diese hat bei der Genehmigung der Praktikumsstelle das letzte Wort und es gibt Kriterien die diese Stelle erfüllen muss. Grundlage dieser Beurteilung ist der Ausbildungsplan, den das Unternehmen vorlegen muss.

Bei der Wahl des Betriebes, bei dem das Praktikum durchgeführt wird, sind zunächst keine Grenzen gesetzt. Es ist sogar möglich, das Praktikum im Rahmen eines Austauschprogramms im Ausland durchzuführen.

Es gibt allerdings einige Bedingungen die Ihre Tätigkeit erfüllen muss, um für die Praxisphase Ihres Studiums geeignet zu sein.

 

Die Aufgaben innerhalb des Betriebes sollen klar definiert sein und einen Einblick in das Betriebsgeschehen ermöglichen. Der Aufgabenbereich soll möglichst breit angelegt sein und besonders wichtig ist, dass dabei ingenieur- und wirtschaftsorientierte Tätigkeiten im Mittelpunkt stehen.

Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Material- und Produktionswirtschaft / Logistik
  • Marketing, Vertrieb
  • Konstruktion, Arbeitsvorbereitung
  • Fertigung, Montage
  • Qualitätssicherung
  • Organisation / EDV
  • Kostenrechnung, Controlling
  • Finanzierung, Investitionen

 

Vertragliche Grundlage

Damit die Praxisphase angetreten werden kann, muss eine Mindeststudienleistung von 80 Credits erbracht sein.

Die Studierenden sind für das Finden einer Praktikumsstelle und die Bewerbung selbst zuständig. Die Hochschule leistet dabei aber gern Unterstützung.

Der Ausbildungsvertrag muss zunächst vom Unternehmen unterschrieben und gestempelt werden. Einen Mustervertrag finden sie in der RSPO 2016. Dieser Vertrag soll dann zusammen mit dem Ausbildungsplan des Unternehmens der BHT vorgelegt werden, die dann über die Genehmigung entscheidet.

Zusätzlich muss ein Professor aus Fachbereich I oder VIII sich bereit erklären, Ihr Betreuer für die Praxisphase zu sein.

Die Genehmigung des Ausbildungsvertrages durch die Hochschule und das Praxisphasenbetreuungsblatt müssen vor Beginn der Praxisphase vorliegen. Deswegen ist es ratsam mindestens ein Semester vorher die vertraglichen Grundlagen zu klären.

 

Ablauf der Praxisphase

Die Praxisphase besteht aus mindestens 12 Wochen Vollzeitarbeit innerhalb eines Betriebes und der Teilnahme am begleitenden Praxisseminar bestehen. Im Praxisseminar präsentieren die Studierenden ihre im Betrieb gesammelten Erfahrungen.

Zum Abschluss der Praxisphase müssen die Studierenden einen ca. 30 Seiten langen Bericht über ihre Tätigkeit schreiben

 

Anrechnung einer Werkstudententätigkeit

Es ist möglich eine Arbeit als Werkstudent als Praktikumstätigkeit anrechnen zu lassen. Diese Anrechnung ist vor dem 30. Juni bei der Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. rer. pol. Susann Erichsson zu beantragen. Es gibt aber einige Bedingungen.

  • Es muss eine Arbeitszeit von 720 Stunden nachgewiesen werden
  • Die Tätigkeitsbeschreibung muss mit den unter „Art der Tätigkeit“ genannten Bedingungen übereinstimmen
  • Innerhalb des Unternehmen muss eine Beutreur/ in benannt werden
  • Ein Praktikumsbericht muss verfasst werden

 

Erfolgreicher Abschluss

Die Praxisphase gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn sowohl die Präsentation im Praxisseminar als auch der Praktikumsbericht mit einer 4,0 oder besser bewertet wurden und die nötige Mindestarbeitszeit von 12 Wochen Vollzeitarbeit abgeleistet wurde.

Die Note setzt sich zu 50% aus der Note des Berichtes und zu 50% aus der Note für die Präsentation zusammen.

 

Links

Hier finden Sie die Praktikantenbörse des Deutschen Akademischen Austauschdiensts.