Impressionen vom Greentech Festival 2019 im Flughafen Tempelhof
Berliner Hochschule für Technik Berlin
Fachbereich VII - Elektrotechnik - Mechatronik - Optometrie
Bachelor-Studiengang Elektromobilität (BEMOB)
Beauftragter für die allgemeine Durchführung der Praxisphase
Prof. Dr.-Ing. D. Heinemann Juli 2021
Die Praxisphase in Stichworten
1. Voraussetzung:
Es müssen alle Module des Grundstudiums (1. - 3. Studienplansemester) bestanden sein.
2. Dauer:
Mindestens 12 Wochen Vollzeitbeschäftigung, so dass mindestens 450 Stunden an 60 Tagen erreicht werden. Das Praktikum findet planmäßig zu Beginn des 7. Studienplansemesters statt, kann aber prinzipiell jederzeit bei mir per E-Mail mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Gewährter Urlaub zählt nicht in Vollbeschäftigungszeit.
Es sind letztlich mindestens 450 Stunden Arbeitszeit ohne Urlaub, Krankheit etc. durch Bestätigung der Praktikumsstelle nachzuweisen.
3. Arbeitszeit:
Der/die Student/in arbeitet an 5 Tagen in der Woche in der Ausbildungsstelle (Betrieb) zu den betriebsüblichen Arbeitszeiten (feste Zeiten, Gleitzeit). Eine Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen während der Arbeitszeit ist ausgeschlossen.
4. Art der Tätigkeit:
Die Studierenden sollen eine ingenieurnahe, praxisbezogene, i. A. auch fachbezogene Tätigkeit z. B. in folgenden Bereichen ausführen:
Forschung, Entwicklung oder Labor,
Planung, Arbeitsvorbereitung, Fertigung, Qualitätssicherung
Programmierung, Prüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen
Inbetriebnahme, Wartung oder Projektierung von o. Anlagen, etc.
Die Studierenden sollen innerhalb eines Projektrahmens klar formulierte Teilaufgaben im Kontakt mit dem Projektteam bearbeiten.
Die Studierenden sollen mehrere Arbeitsbereiche der Firma (Einrichtung) kennen lernen und Informationen über deren Eingliederung in den Gesamtbetrieb erhalten. Es soll neben fachlicher auch methodische und soziale Kompetenz vermittelt werden (Planungswerkzeuge, Teamarbeit, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Betriebsorganisation, Betriebsklima, Unternehmenskultur u. a. m.).
5. Qualitative Kriterien:
Die ausbildende Firma (Einrichtung) muss über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, die von ihrer Qualifikation her geeignet sind, die Studierenden während der praktischen Tätigkeit zu betreuen, um eine dem Ziel der Praxisphase entsprechende Ausbildung sicherzustellen. Bei der Definition der Aufgaben sind das bisher im Studium erworbene Wissen und die fachlichen Neigungen des/der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. Den Studierenden ist während ihrer praktischen Tätigkeit ein ingenieurnaher Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
6. Bewerbung:
Entscheidend für eine erfolgreiche Praxisphase ist die rechtzeitige, selbstständige Suche nach geeigneten Praxisplätzen. Unterstützung bieten dabei u. a. alle Professoren des Fachbereichs mit
Wenn du möchtest, kann ich den Text auch überarbeiten, kürzen oder für eine Präsentation oder Bewerbung zusammenfassen.














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