Sie möchten im dualen Studiengang ausbilden? Die Schritte sind ganz einfach. Sie benötigen nur
- einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule (Kontakt zur BHT), sofern noch kein Vertrag vorliegt.
- einen Vertrag für das 1. und 2. Jahr: Berufsausbildungsvertrag nach §§ 10,11 BBiG,
der unter Punkt J – sonstige Vereinbarung – den Vermerk enthält „Vertrag im Rahmen eines Dualen Studienganges mit ergänzender Bildungsvereinbarung“ - einen Vertrag für das 3. und 4. Jahr: Bildungsvereinbarung, die in Umsetzung des § 2 Abs.3 der Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule dem/der Auszubildenden eine Weiterbeschäftigung mit Durchführung der betrieblichen Studienabschnitte nach der Abschlussprüfung garantiert.
Bitte melden SIe den Bewerber/ die Bewerberin beim OSZ an.
Zum Abschluss der Bildungsvereinbarung bestehen zwei Möglichkeiten:
- Bildungsvereinbarung – Anstellungsvertrag; in diesem Fall würde der/die Studierende als Angestellte/-r zur vollen Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr beschäftigt;
- Bildungsvereinbarung – Arbeitsvertrag; in diesem Falle würde der/die Studierende stundenbezogen in LGr 4.2.b) teilzeitbeschäftigt.
Für die Hochschulphase ist mit betrieblichen Arbeitsanteilen im Umfang von 25 bis 40% der regulären Arbeitszeit zu rechnen.
Informationen rund um die Bildungsvereinbarung bietet gerne der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V.. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
