Hinweise bei Berufsziel Quereinstieg Berufsschullehrer*in
Der Studiengang Master Berufs- und Technikpädagogik an der Berliner Hochschule für Technik ist konzeptionell so angelegt, dass er unter den hier beschriebenen Voraussetzungen die Anforderungen der Lehrkraftzulassungsverordnung des Landes Berlin erfüllt und damit den Zugang zum Referendariat und zum Staatsexamen mit der Möglichkeit der Verbeamtung und Bezahlung nach E13 ermöglicht.
Voraussetzungen für den Quereinstieg in das Berufsschullehramt im Land Berlin
- 90 ECTS im Erstfach, mindestens 15 LP im Master
- 60 ECTS im Zweitfach (LP im Master sind möglich aber nicht zwingend notwendig)
- Erstfach mit dringendem Bedarf einer konkreten Berufsschule
Es gelten die Regelungen und Anforderungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile.
Bitte beachten Sie:
1.) Berufsbegleitendes vs. grundständiges Referendariat
Der Abschluss "Master of Art" ist kein Lehramtsabschluss und qualifiziert deshalb wenn, dann nur für das berufsbegleitende Vollzeit-Referendariat in Fächern mit dringendem Bedarf. Ein grundständiges Referendariat (mit verringerter Lehrverpflichtung, aber auch geringerer Bezahlung) ist nicht möglich.
2.) Fächer mit dringendem Bedarf
"Fächer mit dringendem Bedarf" ändern sich je nach Angebot und Bedarf. Zur Zeit sind bundesweit fast alle technischen beruflichen Fachrichtungen "Fächer mit dringendem Bedarf".
3.) Studienleistungen im Erstfach (90 LP)
In Berlin, wie auch in fast allen Bundesländern, müssen angehende Lehrer*innen zwei unterschiedliche Fächer studieren und damit auch lehren können. Die Liste der Fächer ist in der Lehrkraftzulassungsverordnung geregelt. Für das Erstfach sind Fachinhalte im Umfang von 90 LPs, für das Zweitfach Fachinhalte im Umfang von 60 LPs nachzuweisen. Beachten Sie, dass Sie das angesstrebte Erstfach unabhängig vom Umfang der bereits erbrachten LP im Bachelorstudium mit mindesten 15 LP im Masterstudium nachweisen müssen.
Eine Tabelle mit möglichen Zuordnungen von BHT-Studiengängen zu einer beruflichen Fachrichtung findent Sie bei Übersicht Zuordnung Berufsschulfächer.
Unabhängig vom Umfang der bereits erbrachten LP im Bachelorstudium müssne 15 LPs, die sich auf das Erstfach beziehen, in einem Masterstudium nachgewiesen werden.
Diese Bedingung kann neben den einschlägigen Wahlpflichtmodulen durch eine entsprechende Themensetzung mit Bezug zum Erstfach in folgenden Modulen im Studiengang Berufs- und Technikpädagogik erreicht werden:
- 1. Semester: Projektlabor Didaktik (5 LP)
- 2. Semester: Projektlabor Didaktik (5 LP) und/oder Technikpädagogik (5 LP)
- 3. Semester: Masterarbeit (20 LP)
4.) Studienleistungen im Zweitfach (60 LP)
Zusätzlich zu den bildungswissenschaftlichen und didaktischen Inhalten des Masterstudiengangs können zwei alternative Zweitfächer im Wahlpflichtbereich gewählt werden:
- Zweitfach Wirtschaft/Soziales/Politik (=WP01, WP03, WP05, WP07) ODER
- Zweitfach Informationstechnik (=WP02, WP04, WP06, WP08)
Dabei gilt aufgrund der Verordnung für die Zulassung zum Lehramt des Landes Berlins (vgl. Lehrkraftzulassungsverordnung S. 6): Das Erstfach (=berufliche Fachrichtung) aus dem Erststudium muss sich bzgl. Fachrichtung vom berufsbildenden oder allgemeinbildenden Zweitfach unterscheiden. Das bedeutet konkret:
- Wer im Erstfach Informationstechnik in einer Berufsschule/Oberstufenzentrum lehren möchte, darf im Zweitfach nicht Informatik wählen - muss also Politik wählen. Das Zweitfach Politik an der Berufsschule wird als eigenes Unterrichtsfach "Wirtschaft und Soziales" gelehrt, und hat an technischen orientierten Berufsschulen einen großen Lehrkräftemangel.
- Wer im Erstfach Wirtschaft und Verwaltung an einer entsprechend wirtschaftsorientierten Berufsschule/Oberstufenzentrum lehren möchte, darf im Zweitfach nicht Politik wählen - muss also Informatik wählen. Auch diese Kombination wird an den Berufsschulen gesucht.
Durch die Wahlpflichtfächer werden 30 der geforderten 60 LPs für das Zweitfach abgedeckt. Die fehlenden 30 LPs können
- durch Module aus dem Erststudium, die im Themengebiet des Zweitstudium liegen und oder
- durch die Wahl der Masterarbeit im allgemeinbildenden Zweitfach und/oder
- durch die Wahl der Module bei 6-semestrigen Erststudiengängen und/oder
- durch zusätzliche Module an der BHT
erreicht werden. Darüber hinaus sind je nach Bachelorstudium individuell auch weitere Erst- und Zweitfächer anerkennbar. Die Studienfachberatung berät in den jeweiligen Einzelfällen. Wichtig ist, dass alle Module auf der Studiendokumentation des Bachelor- oder Masterstudiums befinden müssen. Extern erbrachte Studienleistungen können nur bei Passung mit Masteräquivalenten des Master Berufs- und Technikpädagogik anerkannt werden.
Die Alternative: Der Quereinstiegs-Master "Master of Education" an der TU Berlin
Wer im Zweitfach Mathematik lehren möchte, sollte unbedingt das Q-Masterangebot der TU Berlin, vgl. Link, als Alternative zum/zur Berufs- und Technikpädagog*in prüfen! Der Abschluss führt zum Master of Education und ermöglicht, anders als ein Master of Art, auch ein grundständiges Referendariat.