Wenn Sie über eine Berufsausbildung, eine Zusatzqualifikation, einen Meistertitel, eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder über abgeschlossene Module aus anderen Studiengängen verfügen, können Ihnen Module im Wert von maximal 105 Credits (= 50% des Bachelorstudiums) erlassen werden.
Die Anerkennung erfolgt, indem Sie innerhalb des ersten Studienjahres einen Anerkennungsantrag bei der Studienverwaltung einreichen. Von dort erhalten Sie nach einigen Wochen Bescheid, in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Diesem Antrag muss ein Nachweis beiliegen, aus dem Inhalt, Umfang und Benotung Ihrer Vorbildung hervorgehen.
Wenn Sie einen Berufsabschluss als AugenoptikerIn haben, erfolgt die Erkennung von fünf Modulen im Wert von 30 Leistungpunkten pauschal. Dazu müssen Sie zusammen mit dem Antrag jeweils eine Kopie Ihres Berufsschulzeugnisses sowie des von der örtlichen Handwerkskammer ausgestellten Gesellenzeugnisses einreichen. In allen anderen Fällen muss eine aufwändige Einzelprüfung erfolgen, weshalb dem Antrag neben den Zeugnissen oder der Studiendokumentation auch der Lehrplan oder das Modulhandbuch der jeweiligen Einrichtung beizulegen sind.
Die Graphik zeigt die Anzahl der maximal anerkennbaren Credits für typische Abschlüsse.