Absolventen des Studienganges Augenoptik/Optometrie können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung gemäß §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung beantragen, wenn die Lehrveranstaltung Berufs-/Arbeitspädagogik als Teil der Wahlpflichtmodule WP06 oder WP07 erfolgreich absolviert wurde. Nach dieser Befreiung sind sie in einem Augenoptik-Betrieb ohne eine weitere Prüfung zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt. Die Anerkennung wird u.a. von den Handwerkskammern Berlin und Brandenburg erteilt.

Absolvent/innen finden hier weiterführende wichtige Hinweise und das entsprechende Antragsformular