Auch ohne Meistertitel zur Ausbildung berechtigt
Im 6. Semster des Bachelorstudiums können Sie die Veranstaltung "Berufs- und Arbeitspädagogik" wählen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie bei der Berliner (oder einer anderen) Handwerkskammer eine Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung gemäß §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung beantragen. Mit dieser Befreiung sind Sie ohne eine weitere Prüfung zur Ausbildung von Lehrlingen in einem Augenoptik-Betrieb berechtigt.
Hier finden Sie wichtige Hinweise und das entsprechende Antragsformular.