Frage: Kann ich das Bachelorstudium auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung  zum/zur Augenoptiker/in aufnehmen?

Antwort: Ja, mit einem (Fach-)Abitur wie bei jedem anderen Hochschulstudiengang auch. 

 

Frage: Kann ich das Bachelorstudium auch ohne Abitur bzw. Fachabitur aufnehmen?

Antwort: Ja, das ist möglich, wenn Sie über einen abgeschlossenen Beruf als AugenoptikerIn, OrthoptistIn, MFA, MTA o.ä. verfügen. 

 

Frage: Welche Vorteile habe ich, wenn ich über einen Berufsabschluss als AugenoptikerIin verfüge?

Antwort: Das Verstehen komplexer fachlicher Zusammenhänge wird Ihnen mit Sicherheit leichter fallen, und Sie sind versierter um Umgang mit KundInnen/PatientInnen. Zudem können Sie eine Anerkennung von bereits erlernten Studieninhalten beantragen und so Ihren zeitlichen Aufwand für das Studium reduzieren.  

 

Frage: Habe ich mit dem Hochschulabschluss Bachelor of Science die gleichen Berufsrechte wie ein Augenoptikermeister?

Antwort: Ja, Sie können sich sogar in die sogenannte Handwerksrolle eintragen und damit einen eigenen Betrieb führen. Wenn Sie erfolgreich an unserer Lehrveranstaltung Berufs- und Arbeitspädagogik teilnehmen, werden Sie auf Antrag von der Handwerkskammer Berlin von der Ausbildereignungsprüfung nach §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Sie sind damit ebenso zur Ausbildung des Berufsnachwuchses berechtigt, wie ein Augenoptikermeister. 

 

Frage: Kann ich als Bewerber abgelehnt werden, z.B. auf Grund des Notendurchschnitts auf dem Abiturzeugnis?

Antwort: Ja, denn der Bachelorstudiengang ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Beschränkung greift jedoch erst dann, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Der Notendurchschnitt auf dem Abi-Zeugnis ist zudem nur eines von mehreren Kriterien, die über eine Zulassung entscheiden. Machen Sie sich also zunächst bitte keine Sorgen, selbst wenn Sie lange auf die Zusage von der Studienverwaltung warten müssen.

 

Frage: Kann ich verkürzt studieren, wenn ich bereits einen Gesellenbrief, einen Meisterbrief, ein Fachschulzeugnis der Fachrichtung Augenoptik habe oder wenn ich bereits einen anderen Studienabschluss habe oder einige Module an einer anderen Hochschule studiert habe?

Antwort: Ja, Sie können im Verlaufe des ersten Studienjahres eine Anerkennung von Studienleistungen beantragen. Abgesehen vom BErufsabschuss als AugenoptikerIn müssen Sie den Lehrplan Ihrer bisherigen Einrichtung mit den studierten Fächern, den dafür aufgewendeten Unterrichtszeiten sowie die dazugehörigen Noten vorlegen. Mit einem Meister können z.B. bis zu 75 Credits und mit einem Fachschulabschluss sogar bis zu 105 Credits anerkannt werden, was zu einer erheblichen Verkürzung des Studiums führen kann.

 

Frage: Worin besteht der Unterschied zu einem Fachschulstudium bzw. zu einem Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung?

Antwort: Die verschiedenen Ausbildungsgänge unterscheiden sich vor allem in der Eingangsvoraussetzung, in der Studiendauer, in den Studieninhalten und in den weiterführenden Qualifizierungsmöglichkeiten. Für die Zulassung zu einer Meisterschule oder zu einer Fachschule benötigen Sie einen Berufsabschluss als AugenoptikerIin, für das Studium an einer Hochschule dagegen eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, Meister oder abgeschlossene Berufsausbildung). Das Studium an einer Hochschule dauert am längsten, kann Inhalte aber in einer größeren Bandbreite und Tiefe vermitteln. In sicherlich jedem Hochschulstudiengang für Augenoptik/Optometrie werden augenoptische Kernkompetenzen vermittelt, wie zum Beispiel die auch in den Teilen I und II der Meisterprüfung enthaltenen Grundlagen für die Refraktionsbestimmung, die Kontaktlinsenanpassung, die Optik und Anpassung von Brillen, vergrößernde Sehhilfen. Darüber hinaus bietet jeder Hochschulstudiengang zusätzliche Inhalte an und setzt damit eigene Schwerpunkte. Nach dem Bachelorstudium können Sie Ihre Karriere mit einem Masterstudium in der Fachrichtung Augenoptik/Optometrie oder einer anderen Fachrichtung fortsetzen, in einigen Fällen bis zur Promotion an einer kooperierenden Universität.

 

Frage: Was kostet das Studium?

Antwort: Für das Studium an einer staatlichen Fach- oder Hochschule werden keine Studiengebühren erhoben (lediglich ein Semesterbeitrag, der v.a. für den öffentlichen Nahverkehr im Raum Berlin bestimmt ist). Dennoch ist ein Studium der Augenoptik/Optometrie teuer, weil teure Geräte und spezielle Räume vorgehalten werden müssen, oft in kleinen Gruppen unterrichtet wird und besonders qualifiziertes Personal notwendig ist. So können leicht Kosten von weit über € 10.000,- pro Student und Jahr zusammenkommen, die selbst dann aus Steuergeldern finanziert werden, wenn Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Für das Wohnen und Leben in Berlin erhalten Studierende unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Förderung, eine finanzielle Unterstützung durch die Eltern oder arbeiten neben dem Studium in Teilzeit.  

 

Frage: Finde ich neben dem Studium genügend Zeit für einen Studenten- oder Teilzeitjob?

Antwort: Ja, denn der Stundenplan wird in der Regel so gestaltet, dass Sie mindestens an einem Tag der Woche einen Teilzeitjob ausüben können. Wesentlich größere  Freiräume bieten die vorlesungsfreien Zeiten (ca. 16 Wochen/Jahr). Viele Berliner Augenoptiker und Augenärzte bieten Teilzeitjobs für gelernte Augenoptiker an, so dass jeder eine geeignete Arbeitsstelle findet.

 

Frage: Wie lange muss ich nach der Bewerbung auf die Zulassung zum Studium warten?

Antwort: Bei NC-Studiengängen kann die Zulassung prinzipiell erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist efolgen. Das Warten auf die Zulassung kann - besonders wenn Sie eine Wohnung suchen oder eine Arbeitsstelle kündigen müssen - zu einer Geduldsprobe werden. Das Studium der A/O ist jedoch ein sehr spezielles Studium, so dass es immer nur eine begrenzte Anzahl an BewerberInnen gibt. Bitte seien Sie deshalb zuversichtlich, dass es mit einem Studienplatz klappt. Sie können den Status Ihrer Bewerbung außerdem jederzeit onine einsehen oder bei der Studienverwaltung nachfragen.