Anrechnungen von vor dem Studium erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich erst NACH der erfolgreichen Immatrikulation.
Sollten Sie bereits vor der Bewerbung wissen wollen, in welchem Umfang Ihnen Leistungen angerechnet werden könnten, so wenden Sie sich mit einer unverbindlichen Vorabanfrage als E-Mail an die Studiengangsleitung. Zur Vermeidung von Aufwand sollten Sie aber alle hier berichteten Informationen zur Kenntnis genommen haben und darüber hinaus gehende Frage konkretisieren.
- Anrechnung von Studienleistungen
- Anrechnung von Leistungen aus der beruflichen Erstausbildung
- Anrechnung von Leistungen aus einer Aufstiegsfortbildung
Anrechnungen von während dem Studium erbrachten Leistungen sind wie folgt möglich: