Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen nach § 38 RSPO 2016 und Notenfindung
Die BHT regelt im § 38 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO 2016) die Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen, die vor der Aufnahme des Studiums an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin erbracht wurden. Das allgemeine Verfahren wird auf der zentralen Seite der Studienverwaltung beschrieben.
Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre - Digitale Wirtschaft können in den meisten Fällen zwei Module aus den ersten Semestern für kaufmännische Berufe angerechnet werden:
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Modul liegt mit 5 credits im 1. Semester)
- Angewandtes Rechnungswesen (Modul liegt mit 5 credits im 2. Semester
Aus IT-technischen Berufen konnte ein Modul angerechnet werden:
- Einführung in Softwaretechnologien (Modul liegt mit 5 credits im 1. Semester).
Für Berufe im Medienbereich kann meist eine Anrechnung des Wahlpflichtmoduls "Mediendesign" im 6. Semester erfolgen.
Leistungen aus abgebrochenen Berufsausbildungen werden generell nicht angerechnet.
Anrechenbare Leistungen mit einem Notendurchschnitt, der geringer als 2,0 nicht, werden nur bei Durchführung einer mündlichen Einstufungsprüfung angerechnet.
Durch die Anrechnung wird anstelle des Moduls die vor dem Studium erbrachte außerhochschulische Leistung äquivalent gesetzt. Es wird eine Note gebildet, die auf der späteren Studiendokumentation mit dem Hinweis "extern erbracht" erscheint.
Voraussetzung zur Anrechnung ist ein staatlich anerkannter Berufsabschluss (vgl. Liste des BIBB in seiner jeweils aktuellen Fassung) im Themengebiet des Studiengangs, also meistens kaufmännische und/oder IT-technische Berufe. Außerdem müssen Zeugnisse der Berufsschule vorliegen. Ohne den Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsschule erfolgt keine Anrechnung. Die Zeugnisse der Schule werden zur Notenbildung genutzt.
Der Prozess wird durch einen Antrag bei der Studienverwaltung, der innerhalb des ersten Studienjahrs, also der ersten zwei Semester erfolgen muss, angestoßen. Das Formular befindet sich hier.
Als Unterlagen werden
- das Zeugnis der IHK und
- alle (!) Berufsschulzeugnisse, also jedes Halbjahr und das Abschlusszeugnis,
benötigt. Die Studienverwaltung sendet die Unterlagen dann zur Studiengangsleitung, also zu mir.
Ich prüfe nun drei Dinge:
- Inhaltlicher Vergleich. Dazu nutze ich den Rahmenlehrplan des vorliegenden Berufsabschlusses, vgl. https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html
- Zeitliche Vergleichbarkeit mit den credits eines Moduls (1 credit = 25-30 h). Auch da hilft der Rahmenlehrplan, ergänzt durch die Berufsschulzeugnisse.
- Niveauvergleich: Der Vergleich findet zum einen unter 1.) statt, zum zweiten über einen 20-minütigen mündlichen Einstufungstest. Auf den Einstufungstest wird verzichtet, wenn die über alle Berufsschulzeugnisse ermittelte Note 2,0 oder besser ist.
Zur Notenbildung gewichte ich die Zeugnisnoten wird ggf. angepasst, wenn nicht in jedem Halbjahr das Fachgebiet unterrichtet wurde oder die Ausbildung verkürzt wurde):
1. Halbjahr 1/6 2. Halbjahr 1/6 3. Halbjahr 1/6 4. Halbjahr 1/6 5. Halbjahr 1/6 Abschluss 1/6.
Die Note, die so ermittelt wurde, wird in die Studiendokumentation übernommen und kann durch den Einstufungstest nicht verändert werden. Wenn aber z. B. eine Note von 3,0 ermittelt wurde, der Niveautest aber als nicht ausreichend gewertet wurde, erfolgt keine Anrechnung.