Beispiel für eine Anrechnung aus beruflicher Erstausbildung und Aufstiegsfortbildung
Es gibt zahlreiche Aufstiegsfortbildungen, die für eine Anrechnung in Frage kommen können. Hier ein Beispiel einer Anrechnung, die von der Studiengangsleitung durchgeführt wurde:
Der Studierende hatte eine Berufsausbildung, danach einige Jahre gearbeitet und parallel zur Berufstätigkeit die Aufstiegsfortbildung zum Handeslfachwirt (IHK) durchgeführt.
Es konnten 30 credits angerechnet werden:
- 10 credits aus der Berufsausbildung: Grundlagen Betriebswirtschaftslehreund angewandtes Rechnungswesen
- 20 ECTS aus der Aufstiegsfortbildung: Dienstleistungsmarketing 2. Semester für das Unterrichtsfach Handelsmarketing, Controlling 3. Semester für die zwei Unterrichtsfächer Unternehmensführung und -steuerung sowie Kosten- und Leistungsrechnung/Finanzierung, Supply Chain Management im 4. Semester für das Unterrichtsfach Beschaffung und Logistik sowie Human Resource Management im 5. Semester für das Unterrichtsfach Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Im vorliegenden Fall waren die Noten jeweils besser als 2,0, so dass eine Einstufungsprüfung entfallen konnte. Ansonsten gehen wir zur Notenfindung analog zu dem im Menüpunkt "Berufliche Erstausbildung" beschriebenen Verfahren vor.