A
Die Abrechnung von Lehraufträgen erfolgt nach der letzten Lehrveranstaltung bzw. nach der Klausur im laufenden Semester. Der Abrechnungsbogen [erhältlich u. a. unter https://www.bht-berlin.de/de/748/] ist beim Dekanat einzureichen.
Es können nur tatsächlich geleistete Stunden abgerechnet werden. Feiertage, Fehltage oder sonstige Ausfälle werden nicht vergütet. Zusätzliche Veranstaltungen müssen dem Dekan vorher schriftlich angezeigt und genehmigt werden. Ein begründeter Antrag auf monatliche Abrechnung kann über das Dekanat des FB II gestellt werden.
Änderungen im Zeit- und Raumplan können in den ersten vier Wochen des neuen Semesters auftreten. Die Planer und Planerinnen sind jedoch bemüht, Abweichungen vom Einsatzwunsch bei Lehrbeauftragten möglichst auszuschließen. Sollte eine Änderung unumgänglich sein, werden Sie benachrichtigt.
Eine Änderung des Stundenumfangs kann ebenfalls erfolgen. Die Gründe sind z.B. stärkere oder schwächere Studierendenzahlen, die bei der Planung nicht vorhersehbar waren. Innerhalb der Belegfrist können solche Fälle auftreten.
Bitte geben Sie im Dekanat des FB II umgehend Bescheid, wenn einzelne Lehrveranstaltungen ausfallen müssen. Bitte informieren Sie immer auch die Studierenden, indem Sie z.B. über den Moodle-Kurs der Veranstaltung eine Nachricht verschicken.
B
Fast alle Hörsäle sind mit einem Projektor/Beamer ausgestattet. Der Anschluss befindet sich in einem verschlossenem Kästchen, das meistens in der Nähe der Tafel zu finden ist. Einen Schlüssel für das Kästchen erhalten Sie beim Pförtner bzw. der Pförtnerin. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der verwendeten Endgeräte sollen Lehrende selbst ein für das eigene Endgerät passendes Anschlusskabel mitbringen. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit den HDMI-Anschluss. Auch ein VGA-Anschluss ist meist vorhanden.
Zum Belegen von Lehrveranstaltungen gibt es die folgenden festen Termine:
- zum Sommersemester vom 15. März bis zum 15. April,
- zum Wintersemester vom 15. Sept. bis zum 15. Oktober.
Erstsemesterstudierende können jeweils erst nach der Erstsemester-Einführung belegen.
Mit dem Belegen einer Lehrveranstaltung sind die Studierenden berechtigt, an den zugehörigen Leistungsbeurteilung teilzunehmen. Das Belegen ist nur über das Online-Verfahren möglich. Die Belegungen Ihrer Veranstaltungen können Sie mit Polli einsehen.
Das Belegen von Lehrveranstaltungen ist durch die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung geregelt. Insbesondere darf jede Lehrveranstaltung höchstens viermal belegt werden.
Bitte prüfen Sie während der Belegzeit regelmäßig den Stand der Belegungen und teilen Sie ggf. eine Über- oder Unterbelegung (weniger als acht Teilnehmer) den Einsatzplanern mit.
Das BHT Informationssystem BIS ist ein zentrales Informations- und Verwaltungssystem der Berliner Hochschule für Technik. Es unterstützt die Lehrplanung und die Verwaltung von Forschungsdaten. Der Zugang erfolgt mit den Daten des HRZ-Accounts. Der Zugang ist nur möglich, wenn Sie sich im Rechnernetz der BHT befinden. Unter Umständen muss deshalb der Zugang über VPN erfolgen.
F
Der Fachbereichsrat trifft wichtige Entscheidungen auf der Ebene der Fachbereiche. Die Vertreter und Vertreterinnen werden alle zwei Jahre gewählt, die studentischen Mitglieder jedes Jahr. Auch die Gruppe der Lehrbeauftragten stellt ein Mitglied des Fachbereichsrats. Sämtliche Anliegen, die aus Sicht der Lehrbeauftragten für den Fachbereichsrat entscheidend sind, nimmt der Vertreter bzw. die Vertreterin entgegen.
Die Fristen zur Abgabe Ihrer Unterlagen z.B. bei der Noteneingabe sind bitte unbedingt einzuhalten, da Verzögerungen für die Studierenden die Nichtzulassung beim praktischen Studiensemester bzw. bei der Abschlussprüfung bedeuten können. Wer BAföG empfängt, ist ebenfalls von diesen Fristen abhängig.
G
Gast- und Nebenhörende können nach Maßgabe freier Plätze zu den Lehrveranstaltungen zugelassen werden (Ausnahme siehe unten). Auf einer vom Immatrikulationsamt ausgestellten Karte tragen Sie die Zustimmung der Lehrenden und die erzielte Note ein.
Ausnahme für Numerus-clausus-Studiengänge:
Gast- und Nebenhörende sind im ersten(!) Semester von Numerus-clausus-Studiengängen unzulässig. Zur Zeit gibt es sehr viele Studiengänge mit Numerus-clausus. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass im ersten Semester nur Studierende des jeweiligen Studienganges berechtigt sind zu belegen.
H
Die verschiedenen Häuser der BHT sind im Lageplan verzeichnet.
A -- Haus Beuth, Lütticher Str. 38
B -- Haus Gauß, Limburger Straße 20
C -- Haus Grashof, Luxemburger Str. 10
D -- Haus Bauwesen, Luxemburger Str. 9
FS -- Forum Seestraße
Der Zugang zu den verschiedenen zentralen IT-Systemen der BHT ist nur mit einem persönlichen Hochschul-Account (HRZ-Account) möglich. Für die Anmeldung und Benutzerverwaltung ist das Hochschulrechenzentrum zuständig.
Im Raum A 232a steht ein Computer, mit dem Sie über den HRZ-Account Zugang zum Internet haben. Ihr Account ermöglicht auch den Internetzugang über das WLAN-Netz der BHT (eduroam).
K
Entsprechend der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung müssen Sie jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit (spätestens zum Ablauf der Belegfrist) bekanntgeben, welche Anforderungen für das Erlangen des Leistungsnachweises erfüllt werden müssen. Das betrifft auch die Modalitäten für den zweiten Prüfungszeitraum. Bitte legen Sie eine Tabelle zur Umwandlung von Punkten in Noten an und zeigen Sie diese den Studierenden auf Wunsch.
Ihre Prüfungsmodalitäten müssen mit den Vorgaben des Modulhandbuchs übereinstimmen. Geben Sie möglichst früh die Termine der Leistungskontrollen bekannt. Benutzen Sie dafür unbedingt auch das Prüfungsportal, um Terminkollisionen zu vermeiden. Im Prüfungsportal können Sie bei Bedarf auch einen geeigneten Klausurraum buchen.
Fragen Sie auf dem Klausurblatt die Anzahl der Belegung und die Nummer des Prüfungsversuches ab. Diese Informationen sind wichtig, um letztmögliche Prüfungsversuche zu identifizieren. Auf dem Klausurbogen sollte bei jeder einzelnen Aufgabe die maximal zu erreichende Punktzahl angeben werden.
Legen Sie vor Beginn der Prüfung eine Teilnahmeliste an. Die Prüfung beginnt erst, wenn alle Teilnehmenden in dieser Liste eingetragen sind. Kontrollieren Sie die Identität von allen Teilnehmenden anhand eines amtlichen Lichtbildausweises. Ist die Identität nicht zu klären, wird der/die Betroffene von der Prüfung ausgeschlossen.
Verbindlich sind die Regelungen der jeweils gültigen Rahmenstudien- und Prüfungsordnung. Dort ist auch der Umgang mit Störungen und Täuschungsversuchen geregelt.
Sobald die endgültigen Noten einer Lehrveranstaltung feststehen, werden die Ergebnisse im Notenportal Polli eingetragen. Wurden zu einer Lehrveranstaltung bereits mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen, so ist eine Wiederholung der Leistungsbeurteilung (z.B. zur Notenverbesserung) unzulässig.
Für die Studierenden, die nicht an der Leistungskontrolle teilgenommen haben bzw. die keine ausreichende Note erhielten, müssen Sie, falls das Modulhandbuch nichts anderes regelt, am Ende der vorlesungsfreien Zeit (16.-31. März bzw. 16.-30. Sept.) eine weitere Prüfungsmöglichkeit (z.B. eine Nachklausur) anbieten. Diese ist Bestandteil des Lehrauftrages.
Die Reservierung von Klausurräumen erfolgt direkt beim Eintragen der Prüfung im Prüfungsportal.
Die Klausuren werden schriftlich nachvollziehbar korrigiert, besprochen und auf Wunsch zurückgegeben. Die Noten werden zu einem vorher mit den Studierenden vereinbarten Termin "unverzüglich" bekannt gegeben. Details sind in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung geregelt.
Das Dekanat gibt keine Notenauskünfte. Studierende können aber andere Personen durch Vollmacht beauftragen, Ihre Klausur abzuholen und die Note zu erfahren. Bitte beachten Sie die Sonderregelungen unter dem Stichwort Letzter Prüfungsversuch.
Beachten Sie bitte unbedingt den Datenschutz. Ein Aushängen der Noten mit Namen bzw. Matrikelnummer oder das Veröffentlichen per E-Mail oder in Moodle sind nicht zulässig.
Alle Noten müssen von der zuständigen Lehrkraft spätestens 12 Werktage nach Ende der Prüfungszeiträume im Onlinesystem Polli eingetragen werden.
Sollten Sie Fragen zur Einsatzplanung oder zu Ihrem Stundenplan haben, dann wenden Sie sich bitte an:
- Mathematik
- Prof. Dr. Yuri Luchko (luchko(at)bht-berlin.de, Tel. 5295)
- Prof. Dr. Ute Wagner (ute.wagner(at)bht-berlin.de, Tel. 5199)
- Physik
- Prof. Dr. Buchgeister (buchgeister(at)bht-berlin.de, Tel. 2708)
- Chemie
- Prof. Dr. Pfeifer (jpfeifer(at)bht-berlin.de, Tel. 5431)
Bei inhaltlichen Fragen zu Mathematik-Lehrveranstaltungen gibt es für alle Studiengänge entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Im Dozentenraum A 232a steht ein Kopierer, der für kleine Auflagen benutzt werden kann. Lassen Sie sich bitte unbedingt vor Ihrem ersten Kopieren von einer Mitarbeiterin des Dekanats in die Bedienung des Gerätes einweisen.
Größere Kopieraufträge können über den Kopierservice der BHT abgewickelt werden.
L
Der Lehrauftrag gibt Auskunft über Titel der Lehrveranstaltung, Art, Umfang (Semesterwochenstunden (SWS)) und Entgelt. Zusammen mit dem Rahmenvertrag ist er rechtskräftig. Jegliche Änderungen führen zu einer neuen Ausfertigung des Lehrauftrags.
Die Lehrveranstaltungen werden als seminaristischer Unterricht (SU) oder als Übung (Ü) gestaltet. Vorlesungen haben in der Regel ca. 30-50 Teilnehmende. Übungen werden meist mit ca. 15-25 Studierenden durchgeführt.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf drei begrenzt. Details sind in der Rahmenstudien und -prüfungsordnung geregelt.
Studierende dürfen jedes Modul nur maximal viermal belegen. Das Modul bzw. die Lehrveranstaltung muss im Falle mehrfacher Belegungen spätestens in der vierten Belegung erfolgreich abgeschlossen werden, anderenfalls erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden. Wird bei einer vierten, also letztmöglichen, Belegung eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung erst der erste oder zweite Prüfungsversuch unternommen und wird dabei nicht erfolgreich abgeschlossen, dann kann ein dritter Prüfungsversuch nicht mehr absolviert werden. D.h. ein letzter Püfungsversuch muss nicht unbedingt ein dritter Versuch sein. Bitten fragen Sie deshalb die Informationen zum letzten Prüfungsversuch auch im Kopf des Klausurblattes ab.
Zur Beurteilung des letzten Prüfungsversuchs muss bei nicht ausreichender Note ein weiteres Gutachten erstellt werden. In diesem Fall darf die Klausur nicht zurückgegeben werden. Geben Sie dem/der Studierenden bitte eine Kopie der Klausur. Für mögliche Gutachter wenden Sie sich bitte an die Mathematik-Mentoren des entsprechenden Studiengangs.
M
Die Mensa und eine Cafeteria befinden sich im Haus Bauwesen, eine weitere Cafeteria ist im Haus Grashof.
Nähere Informationen zu Preisen, Speiseplan und der bargeldlosen Giro-Vend-Karte finden Sie in den Aushängen oder den Webseiten der Mensa.
Jedem Studiengang bzw. Fachbereich, in dem die Mathematik als Servicefach unterrichtet wird, sind feste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zugeordnet. Zu den Aufgaben dieser Mentoren und Mentorinnen gehören unter anderem:
- Fachliche und didaktische Beratung der Lehrenden
- Vermittlung bei Problemen in den Veranstaltungen
- Unterstützung bei der Besetzung und Durchführung von Tutorien
- Inhaltliche Ausgestaltung der Modulhandbücher
- Mitsprache bei der Einsatzplanung
- Mitarbeit bei der Lösung organisatorischer Probleme (z.B. Belegung von Lehrveranstaltungen, Prüfungsangelegenheiten wie Zweitgutachten oder Rückfragen zu Anerkennungsanträgen, etc …)
Moodle ist das Lernraumsystem, das an der BHT benutzt wird.
Sie erreichen es über die URL https://lms.bht-berlin.de/moodle.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren HRZ-Account.
N
Zulässige Noten laut Rahmenstudien und -prüfungsordnung sind: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, ...3.7,4.0 und 5.0, bei einigen Lehrveranstaltungen auch m.E. bzw. o.E. (mit Erfolg/ohne Erfolg). Im Online-Formular Polli sind diese Noten (oder "-" für nicht teilgenommen) einzutragen. Halten Sie bitte die Abgabetermine ein: Jeweils 12 Werktage nach Ende der Vorlesungszeit bzw. Ende des zweiten Prüfungszeitraumes.
Wenn Studierende, die nicht belegt haben, schriftlich(!) mit Begründung eine Nachbelegung beantragen, dann haben Sie die Möglichkeit, Namen und Matrikelnummer in der Notenliste einzutragen. Gehen Sie mit dieser Möglichkeit äußerst sparsam um. Ansonsten unterlaufen Sie die Regelung der RSPO, dass die Anzahl der Belegungen auf vier begrenzt ist.
P
Im Dozentenraum A 232a befindet sich Ihr Postfach.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bereits mit der Belegung. Innerhalb der Belegfrist können die Studierenden die Belegung auch wieder zurücknehmen. Mit der Belegung besteht die Berechtigung zur Prüfungsteilnahme, eine Pflicht zur Prüfungsteilnahme besteht aber nicht. Ein separater Prüfungsrücktritt ist daher nicht nötig. Die einfache Nichtteilnahme reicht für den Rücktritt aus.
Für den zweiten Prüfungszeitraum müssen Sie deshalb mit allen Studierenden rechnen, die in der Belegliste erfasst sind und die sich am Semesterende keiner Leistungskontrolle unterzogen haben, sowie mit denjenigen, die eine nicht ausreichende Note (5,0) erzielt haben.
R
Struktur und Tätigkeit der Berliner Hochschule für Technik, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sowie der Ablauf des Studiums und der Prüfungen richten sich im wesentlichen nach den folgenden Rechtsvorschriften:
- Grundordnung der Berliner Hochschule für Technik
- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der BHT
- Ordnung für Praxisphasen an der BHT
- Ordnung über die Zugangsregelungen und Immatrikulation an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin
- Satzung zur Evaluation der Lehre an der Berliner Hochschule für Technik
- Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
S
Die Termine der vorlesungsfreien Zeit werden durch die BHT veröffentlicht.
In den Semesterferien sind die Häuser der BHT ebenfalls geöffnet. Das Dekanat ist in der Regel besetzt, Schließungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Anstelle einer Vorlesung wird beim Seminaristischen Unterricht das Gespräch mit den Studierenden gesucht. Neuer Stoff wird gemeinsam entwickelt. Dabei sollten die Inhalte möglichst anschaulich abgeleitet werden. In sog. Service-Lehrveranstaltungen wird in der Regel auf formale Beweis verzichtet.
Es ist wichtig, den Bezug zur jeweiligen Studienrichtung herzustellen und Übungsbeispiele aus dem Studienfach in die Vorlesung zu integrieren. Der rote Faden sollte in jeder einzelnen Vorlesung erkennbar sein. Dabei hat es sich bewährt, die Kapitel und Unterkapitel in „Dezimalgliederung“ zu nummerieren.
Die wesentlichen Inhalte werden durch das jeweilige Modulhandbuch vorgegeben. Bitte wenden Sie sich auch an die zuständigen Mentoren und Mentorinnen.
Die Stoffpläne (Modulhandbücher) beschreiben verbindlich die Lernziele und Inhalte der Lehrveranstaltungen. Sie finden alle Modulhandbücher auf den Seiten des jeweiligen Studiengänge.
Fragen Sie bitte auch Mathematik-Mentoren, um sich über besondere Querbezüge zwischen den Mathematik-Modulen und anderen Lehrveranstaltungen zu informieren.
Die aktuellen Stundenpläne, auch Ihren persönlichen Stundenplan, und soweit verfügbar die Planungen für das nächste Semester finden Sie im Online-Portal Polli.
T
Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung regelt den Umgang mit Täuschungsversuchen, Ordnungsverstößen und den Abbruch von Prüfungen.
Bereits das Bereithalten von nicht erlaubten Hilfsmitteln zählt als Täuschungsversuch, der zum Ausschluss von der Prüfung führt. Die Lehrkraft informiert den zuständigen Prüfungsausschuss darüber schriftlich. Bei Service-Lehrveranstaltungen ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs zuständig.
Insbesondere gilt die Bereitschaftsschaltung von elektronischen Geräten, die eine Datenübertragung zulassen, als Täuschungsversuch. Weisen Sie Ihre Studierende vor der Prüfung darauf hin.
In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Täuschungsversuchen kann es zu einer Exmatrikulation kommen.
U
Geben Sie während des Semesters regelmäßig Übungsblätter heraus. Das ist wichtig für die Klausurvorbereitung, selbst wenn es zur Vorlesung keine eigene Übungs-Lehrveranstaltung gibt.
Werden Vorlesung und Übung von verschiedenen Dozierenden durchgeführt, dann gilt: Wer die Vorlesung hält, erstellt auch die Übungsaufgaben und die Klausur. Eine enge Zusammenarbeit ist aber unbedingt notwendig.
V
Wer sich außerhalb des physischen Netzwerks der Hochschule befindet, kann nicht auf zugangsbeschränkte Ressourcen z.B. das BIS oder das Typo3-Backend zugreifen. In diesen Fällen muss der Zugang über VPN erfolgen (virtual private network). Die Einrichtung des VPN unterscheidet sich je nach dem verwendeten Betriebssystem. Entsprechende Anleitungen werden vom HRZ bereitgestellt.
Z
Die Prüfungen jeder Lehrveranstaltung dürfen höchstens zweimal wiederholt werden bis die Lehrveranstaltungsnote mindestens „ausreichend" ist. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist deshalb auf maximal drei begrenzt.
Wenn das Modulhandbuch nichts anderes regelt, haben die Studierenden die freie Wahl, ob sie im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum an der Leistungsbeurteilung teilnehmen.
Wurde eine Prüfung aus dem ersten Prüfungszeitraum nicht bestanden, dann ist die nächste Wiederholungsmöglichkeit der zweite Prüfungszeitraum. Der zweite Prüfungszeitraum ist vom 16. März bzw. 16. September bis zum letzten Werktag des betreffenden Semesters. Die für eine Lehrveranstaltung zuständige Lehrkraft soll Zeit und Ort des Prüfungstermins bereits innerhalb der Belegfrist bekanntgeben, damit die Studierenden bei Terminüberschneidungen planen können, an welchem Prüfungszeitraum sie jeweils teilnehmen.
Die Terminbekanntgabe erfolgt durch das Eintragen der Prüfung im Prüfungsportal.