Beuth A/O-Absolventen können Freistellung von der HWK-Ausbildereignungsprüfung beantragen

Nach einer gründlichen Vor-Ort-Überprüfung der Lehrinhalte und der Prüfungsanforderungen in der Lehrveranstaltung "Berufs- und Arbeitspädagogik" zeigte sich die Vertreterin der Handwerkskammer Berlin positiv beeindruckt von der Praxisnähe und der Qualität der Durchführung.

Im Mai 2020 teilte die Behörde nun mit, dass Absolventen des Studienganges Augenoptik/Optometrie die Befreiung von  der Ausbildereignungsprüfung gemäß §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung beantragen können, wenn obige Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurde. Nach dieser Befreiung sind sie in einem Augenoptik-Betrieb ohne eine weitere Prüfung zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.

Absolvent/innen finden hier weiterführende wichtige Hinweise und das entsprechende Antragsformular.