Jede/r Studierende im Bachelor-Studiengang benötigt vom 2. bis zum 5. Semester einen Schrankplatz in Forum Seestraße, um während der Praktika Taschen, Straßenkleidung (Jacken etc.) und persönliche Dinge aufzubewahren. Eine Lagerung in den Laboratorien oder auf den Gängen ist nicht erlaubt. Die Schränke können alleine oder auch gemeinsam genutzt werden.

Dafür ist vor Beginn des 2. Semesters an der Kasse im Haus Beuth (Raum A 34, Öffnungszeiten) ein Pfand von 50,00 € zu entrichten. Die konkrete Verteilung der zur Verfügung stehenden Schränke und die Schlüsselvergabe erfolgt im Forum Seestraße durch die Pförtner im Raum 217 nach Vorlage der Quittung. Ein geringes Kontingent an Schränken wird auch ohne Pfand vom Pförtner vergeben (bitte dort nachfragen).

Jede/r Studierende muss zu den Praktika folgende persönlichen Dinge mitbringen:
- einen Laborkittel (Baumwolle, passend, langärmlig, knielang)
- eine Schutzbrille; Brillenträger auch Spezialschutzbrille
- geschlossene, flache, trittfeste Schuhe

Die Kittel können immer donnerstags zwischen 10 und 11 Uhr im Haus Gauß, Raum A 13 abgeholt werden. Für Studierende werden anteilig 30,- € fällig. Ansprechpartner für die Ausgabe ist Stephan Ligges (Tel. -2803; E-Mail: stephan.ligges(at)bht-berlin.de). www.bht-berlin.de/4478

 

Auf Antrag der Laborleiter des Studiengangs Biotechnologie hat der Prüfungsausschuss für den Bachelor- und Master-Studiengang ein Teilnahmeverbot für die Laborpraktika (kann auch Praxisphase oder Abschlussarbeit betreffen) erlassen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in den Laborpraktika z. B. mit giftigen und krebserzeugenden Gefahrstoffen umgegangen wird oder aus anderen Gründen eine Gefährdung für Schwangere bestehen könnte.  Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahme zum Schutz von Mutter und Kind dient. Es sollte in der Regel auch möglich sein, in der Zeit der Schwangerschaft ggf. Vorlesungsmodule aus höheren Semestern zu belegen, so dass der Verzug im Studium gering gehalten werden kann. 

Für Jugendliche gelten gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit (§8, §11 JArbSchG), sowie für gefährliche Arbeiten (§22 JArbSchG). Eine gesonderte Regelung wird vorbereitet.